Erbenvertreter

Für Erbenvertreter wichtige Punkte:

Zeigen Sie den Erbfall - soweit noch nicht geschehen - unbedingt kurzfristig bei der zuständigen Fondsverwaltung an!

Die Erbfolge sollte auf Ebene der Fondsgesellschaft geregelt oder die notwendige Übertragung zumindest angestoßen sein, bevor ein späterer Beteiligungsverkauf erfolgt. Auch wenn Sie sich von den entsprechenden Beteiligungen am liebsten sofort wieder trennen möchten, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass eine ordnungsgemäße Übertragung der Fondsbeteiligungen auf die Erben erfolgt und notwendige Handelsregisteränderungen eingeleitet werden.

Bitte senden Sie der zuständigen Fondsverwaltung unmittelbar nach dem Sterbefall die entsprechenden Unterlagen zu.

Dazu gehört der Erbnachweis möglichst im Original (Erbschein / Testamentseröffnungsbeschluss) und die Vollmachten des Vertreters.

Fügen Sie Kaufverträgen die passenden Unterlagen in Kopie bei.

Falls die Beteiligung noch nicht vollständig auf den/die Erbe/n übertragen wurde – also beispielsweise die Verwaltung immer noch den Verstorbenen oder „die Erben nach“ anschreibt – fügen Sie bitte dem unterzeichneten Anteilskaufvertrag geeignete Unterlagen zur Legitimation in Kopie bei. Aus diesen Unterlagen muss sich lückenlos der Weg vom ursprünglichen Gesellschafter bis zu der/den Person/en, die den Kaufvertrag unterschrieben hat/haben, ergeben. Dies gilt insbesondere für „mehrstufige“ Erbfälle, bei denen ein ursprünglicher Erbe bereits ebenfalls wieder verstorben ist oder wenn Personen aufgrund von Vollmachten oder Funktionen handeln.

Das Handelsregister begründet keine Gesellschafterstellung.

Die Eintragung im Handelsregister begründet ausdrücklich nicht die Gesellschafterstellung.
Auch vor erfolgter Eintragung im Handelsregister sind die Erben bereits Gesellschafter! Eine vollzogene Umtragung im Handelsregister ist keine Voraussetzung für die Unterschrift unter einen Kaufvertrag. Allerdings werden notwendige Zustimmungen zu Kaufverträgen in der Regel von der erfolgten Mitwirkung bei der Berichtigung des Handelsregisters abhängig gemacht. Fragen Sie uns – wir denken in Lösungen!

Eine Vielzahl von grundsätzlichen Informationen
der Rubrik „Anteilsverkauf“ finden Sie hier:

Analyse und Preisfindung von Fondsbeteiligungen

Sie sind Alleinerbe oder Vertreter einer Erbengemeinschaft und mit dem Thema Immobilienfonds überfordert? Kann die Beteiligung überhaupt verkauft werden und gibt es dafür einen Markt?

Verkaufsabwicklung und Umsetzung

Die drei wichtigen Phasen des Anteilsverkaufs

Steuerlichen Folgen eines Beteiligungsverkaufes

Welche steuerlichen Auswirkungen beim Verkauf der Fondsbeteiligungen sind zu beachten?

Unsere Tätigkeit

Ludwig Stoiber und Team verbindet Investoren und Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds mit dem Schwerpunkt auf den Markt Berlin & Brandenburg. Sie besitzen Anteile und möchten diese ggf. veräußern?
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