Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer

Auch als Fondsgesellschafter betrifft Sie dieses Thema!

Die aktuelle Situation:

Ein Investor kann bis zu 94,99% der Anteile an einer Fondsgesellschaft erwerben, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt.

In Berlin spart der Käufer somit gegenüber dem direkten Kauf der Immobilie 6,5% des Immobilienkaufpreises.

Dieser Steuervorteil beim „Share Deal“ (Anteilskauf) gegenüber dem „Asset Deal“ (direkter Immobilienkauf) wurde aber nicht nur beim Erwerb der Anteile von einer Vielzahl von Altgesellschaftern bei Fondsgesellschaften genutzt, sondern auch bei großen Immobiliendeals zwischen Wohnungsunternehmen, Versicherungen und Banken. Statt die Immobilie normal zu verkaufen, hat der Verkäufer dem Käufer regelmäßig einfach 94,99% der Gesellschaftsanteile an der bisherigen Eigentümerin (in der Regel eine GmbH oder andere Kapitalgesellschaft) veräußert – der Staat wurde so um Milliarden Euro Grunderwerbsteuer legal „betrogen“.

Eine Abschaffung dieser Umgehungsmöglichkeit wird seit Jahren diskutiert und eine entsprechende Ankündigung zur Neuregelung ist auch im Koalitionsvertrag der „neuen Koalition“ zu finden.

In 2018 soll die Neuregelung noch kommen!

Wie die Neuregelung genau aussieht, ist noch offen, aber diskutiert werden neben längeren Fristen zwei Ansätze:

  1. Absenkung des Schwellenwertes von bisher 95%, ab dem in der vollen Höhe Grunderwerbsteuer anfällt. Hier sind 75% und 50% in der Diskussion.
  2. Jede Anteilsübertragung löst anteilig Grunderwerbsteuer aus (Erwerb von 5,00% der Anteile = 5,00% der Grunderwerbsteuer ist fällig).

In jedem Fall wird sich die Besteuerung deutlich verschärfen.

Warum das alle Fondsgesellschafter betrifft?

Schuldner der Grunderwerbsteuer ist typischerweise die Fondsgesellschaft. Ein Fondsgeschäftsführer wird darum Anteilsübertragungen nur noch genehmigen (können), wenn der Käufer zusichert, die Fondsgesellschaft von jedweder anfallenden Grunderwerbsteuer freizustellen, also diese Steuer selbst zu bezahlen.

Aus Sicht des Käufers steigen damit die „Nebenkosten“ des Anteilskaufes je nach Immobilienwert oft drastisch. Ein Investment ist immer die Gesamtsumme aus „Kaufpreis“ und „Nebenkosten“. Steigen die Nebenkosten deutlich, muss der Kaufpreis zwangsläufig sinken, damit das Investment aus Käufersicht attraktiv bleibt.

Wenn Sie aktuell Angebote vorliegen haben, sollten Sie diese dringend genau prüfen – gut möglich, dass ein späteres Angebot erheblich schlechter ausfällt!

Gerne prüfen wir Ihre Anteilskaufangebote.

Setzen Sie sich telefonisch (030 – 89 06 52 41) oder per Kontaktformular mit uns in Verbindung, wenn Sie Fragen haben oder eine Einschätzung benötigen.

Berlin im Juni 2018

Unsere Tätigkeit

Ludwig Stoiber und Team verbindet Investoren und Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds mit dem Schwerpunkt auf den Markt Berlin & Brandenburg. Sie besitzen Anteile und möchten diese ggf. veräußern?
Sie sind Investor und möchten gezielt in Berliner Immobilien investieren? Dann sind Sie bei uns richtig.

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