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Ausblick auf 2017
/ in Aktuelles / vonL. Stoiber
Liebe Anlegerin, lieber Anleger,
ein Neues Jahr, ein neuer Berliner Senat, eine neue „Farbkombination“ (rot/rot/grün).
Wie immer wurden den Berliner Wählerinnen und Wählern im Wahlkampf Geschenke versprochen. Manche Geschenkankündigungen werden nach der Wahl bekanntlich schnell vergessen. Andere Geschenke sollen nun auch verteilt werden. Ziemlich teure Geschenke, obwohl Berlin bekanntlich pleite ist.
Aber in der Politik gilt:Wer die Geschenke verteilt, muss sie deshalb noch lang nicht bezahlen!
Ein großes Geschenk werden die Berliner Mieter erhalten (davon gibt es bekanntlich viele).
- Schon seit Anfang 2016 gilt auch für Fonds, die von der Versagung der Anschlussförderung betroffen sind, dass freiwerdende Wohnungen grundsätzlich nur noch an Interessenten mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden dürfen. Von dieser Auflage waren diese Fonds eigentlich als „Kompensation“ für die versagte Anschlussförderung freigestellt worden. Den Wohnberechtigungsschein bekommen allerdings nur Interessenten mit entsprechend niedrigem Einkommen und das reicht meist nicht aus, um die bisher realisierten (und für die Wirtschaftlichkeit notwendigen und eingeplanten!) Mieten bezahlen zu können. Den Fonds drohen deshalb sinkende Mieteinnahmen!
- Zusätzlich soll jetzt ein System niedriger sozialer Richtsatzmieten (Kappungsmiete) und einkommensabhängiger Mietstufen eingeführt werden. Die deshalb ausbleibenden Mieteinnahmen sollen nicht durch neue Fördermittel ausgeglichen werden.
- Gänzlich und schnellstmöglich abgeschafft werden soll § 5 des Gesetzes über den Sozialen Wohnungsbau in Berlin. Bisher endeten die die meisten Mietbeschränkungen bei Objekten, denen die Anschlussförderung versagt wurde, wenn mehr als 50% der Fondsanteile auf einen Dritten übergingen oder die gesamte Immobilie verkauft wurde. Damit soll nun Schluss sein!
Gerade die Möglichkeit, die Sozialbindung „abschütteln“ zu können und das Objekt später ohne die Fesseln des sozialen Wohnungsbaus verkaufen zu können, hat den Ankauf von Anteilen für Dritte oft erst interessant gemacht. Aber auch Gesellschafter, die ihre Anteile behalten haben konnten hoffen, bei einem späteren Verkauf des Objektes von dieser Regelung zu profitieren.
Wer die tollen und teuren Geschenke an die Mieter also bezahlen soll, ist im Koalitionsvertrag nachzulesen:
„(…) sollen die Eigentümer in die Finanzierung angemessen einbezogen (…) werden.“
Von der Versagung der Anschlussförderung 2003 unter Herrn Sarrazin hatten sich die die meisten Fonds (dank Ihrer Nachschüsse) gerade eben wieder einigermaßen erholt. Jetzt droht die Politik zum zweiten Mal die wirtschaftliche Planung der Fonds zu zerstören.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2017. Wir bleiben für Sie in Berlin am Ball.
Mit besten Grüßen aus der Hauptstadt
Ludwig Stoiber GmbH
Ludwig Stoiber Petra Knauer Markus Stoiber
Wir wissen es ja nicht, aber vielleicht hatte der neue Senat ja Expertenhilfe?
Schlagworte: Ausblick auf 2017
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