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Nicht-nur-der-herr-h-aus-m-hat-ein-steuerproblem-auch-viele-berlin-anleger
/ in Aktuelles / vonL. Stoiber
Viele „Berlin Anleger“ dürften in den letzten Wochen beim Öffnen der Post vom Finanzamt erschrocken sein. Sie sollen Steuern für das Jahr 2012 nachzahlen – oft erhebliche Beträge – auf „Gewinne aus Vermietung und Verpachtung“ eines Berlin Fonds.
Dabei haben sie keinen Euro Ausschüttung bekommen und die Sanierung des Fonds wurde gerade erst abgeschlossen – wie soll der Fonds jetzt plötzlich Gewinne machen?
Wie diese Gewinne entstehen?
Im Rahmen der Sanierung von Fonds werden in den meisten Fällen die Bankdarlehen reduziert. Der Fonds zahlt dann weniger Zinsen und „spart Geld“. Geld das meistens in die Tilgung der Darlehen fließt.
Klingt gut, das Problem ist aber, dass Zinsen auf Bankdarlehen für die Fondsgesellschaft steuerreduzierende Werbungskosten sind. Tilgungen sind aber steuerlich gesehen nicht relevant . Die verminderten Werbungskosten, bei oft noch laufender Förderung, führen dann regelmäßig zu zum Teil erheblichen steuerlichen Gewinnen.
Es kommt also nicht darauf an, ob Sie auch wirklich Geld überwiesen bekommen haben (also eine Ausschüttung erhalten haben)! So wie in der Vergangenheit hohe Abschreibungen auf die Immobilie der Fondsgesellschaft bei Ihnen zu steuerlichen Verlusten führten ohne, dass Sie „einzahlen“ mussten, führen nun verringerte Werbungskosten zu Gewinnen der Fondsgesellschaft.
Warum viele Gesellschafter das Problem erst jetzt bemerken?
Die extreme Zeitverzögerung!
Erst wenn das Geschäftsjahr abgeschlossen wurde, kann der Jahresabschluss der Fondsgesellschaft erstellt werden. Erst wenn der Jahresabschluss fertig ist, wird meistens die Steuererklärung der Fondsgesellschaft erstellt. Und erst wenn ein Steuerbescheid gegen den Fonds ergangen ist, meldet das Betriebsstättenfinanzamt (meist also Berlin) diesen Gewinn an Ihr heimisches Finanzamt, das erst dann die Steuer gegen Sie festsetzt. Das kann dauern – lange – sehr lange sogar. Erst in diesen Tagen dürften in der Regel die persönlichen Steuerbescheide für das Jahr 2012 bei den betroffenen Gesellschaftern „aufschlagen“.
Viele Geschäftsbesorger verschicken deshalb steuerliche Mitteilungen, auf deren Basis Sie schon proaktiv ihre Gewinne beim Finanzamt anmelden können, dies aber meist auch erst deutlich nach Ende des Geschäftsjahres.
Was Sie dagegen tun können?
Solang Sie Gesellschafter sind – nach unseren Erfahrungen in der Regel leider gar Nichts.
Viele unserer Kunden möchten sich gerade vor diesem Hintergrund – „Gewinne aber keine Ausschüttungen“ – von Ihren Beteiligungen trennen. Denn: Mit Verkauf der GbR Fondsanteile verkaufen Sie auch das Steuerproblem! Die mit dem Kauf des Anteils übernommene zukünftige Steuer kann somit auch ein erheblicher „Quasi Kaufpreis“ sein – selbst wenn der reine „Barpreis“ für den Anteil gering ist.
Disclaimer:Bitte beachten Sie, dass wir ausdrücklich nicht zur Steuerberatung befugt sind und daher alle obigen Ausführung unverbindlich sind und ausdrücklich keine Steuerberatung darstellen. Zu verbindlichen Auskünften zu Ihrer individuellen steuerlichen Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater! Eventuelle Bezüge zu bayrischen Würstelherstellern sind rein zufälliger Natur.
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